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STEUERREFORM 2022
Einkommensteuer
Die Lohnsteuersenkungen sollen jährlich bis 2024 im Rahmen der öko-sozialen Steuerreform umgesetzt werden.
Mit 1. Juli 2022 wird die zweite Progressionsstufe der Einkommensteuer von 35% auf 30% gesenkt. Ab 1. Juli 2023 soll die dritte Progressionsstufe der Einkommensteuer von 42% auf 40% herabgesetzt werden.
Betriebsausgaben
Die lang ersehnte Arbeitsplatzpauschale ist umgesetzt worden. Diese gibt es in 2 Ausprägungen: 1.200,- jährlich oder 300,- jährlich, abhängig von Mittelpunkt der Tätigkeit und Einkünften.
Der Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrages wird von 13% auf 15% Prozent erhöht.
Umsatzsteuer
Der ermäßigte Steuersatz von 5% endet mit 31.12.2021.
Umsatzsteuerbefreiuung für die Schutzmasken bleibt.
Mitarbeiter:innen
Geringverdiener:innen erhalten einen erhöhten Verkehrsabsetzbetrag von Euro 650,- statt Euro 400,-.
Essensgutscheine in Höhe von Euro 8,- pro Mitarbeiter:in und Arbeitstag sind steuerfrei, wenn sie im Home-Office für Zustell- oder Abholservice verwendet werden.
Änderungen ab 2023/2024
Die Entlastung der Körperschaftsteuer wird erst 2023 eintreten. Dann soll die KöSt auf 24% gesenkt werden. In 2024 kommt es dann zu einer weiteren Reduktion auf 23%.
Ab 2023 wird außerdem die Wertgrenze von geringwertigen Wirtschaftsgütern von derzeit 800,- Euro auf 1.000,- Euro erhöht.